Störfallverordnung
Informationen zu unserem Flüssiggaslager
Das Flüssiggaslager befindet sich im nördlichen Bereich der Klosteranlage, außerhalb der Klostermauer. bei den Besucherparkplätzen.
Liebe Besucher und Gäste vom Berneuchener Haus Kloster Kirchberg,
IHRE SICHERHEIT IST UNS WICHTIG!
Nach den Vorschriften der Störfallverordnung (§ 8a und 11) informieren wir hiermit als Betreiber (Mieter) der landeseigenen Klosteranlage – vertreten durch Vermögen und Bau, Außenstelle Rottweil – über unser Flüssiggaslager.
Die Störfallverordnung ist die zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Verordnung soll den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen plötzlich auftretender Störfälle bei technischen Anlagen mit Austritt gefährlicher Stoffe regeln. Sie gilt für alle Betriebsbereiche (z. B. Produktionsanlagen, Lager), in denen gefährliche Stoffe oberhalb einer sogenannten Mengenschwelle vorhanden sind.
Die Betreiber der betroffenen Betriebsbereiche sind durch die Störfallverordnung verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Störfälle von vornherein zu vermeiden, auftretende Störfälle sofort zu erkennen und entsprechend zu handeln sowie deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren.
INFORMATION ZUM BETRIEBSBEREICH
Das Flüssiggaslager dient der Lagerung von Flüssiggas. In insgesamt zwei unterirdischen Flüssiggasbehältern lagert eine maximale Gesamtmenge von ca. 71 t im nördlichen Bereich der Klosteranlage, außerhalb der Klostermauer. Die Einrichtung des Betriebsbereiches ist vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Die Entnahme erfolgt vollständig aus der Gasphase. Es handelt sich somit um eine Anlage nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU / TRBS 3146. Das Flüssiggaslager dient zur Versorgung des gesamten Betriebsbereiches des Klosters für die Beheizung und Warmwassererstellung. Gelagert wird Heizgas (Propan nach DIN 51622). Die Anlage wird von unserem Hausmeister überwacht und wird regelmäßig nach den gesetzlichen Vorschriften von Fachfirmen gewartet.
Die Anlage ist über die Meldeanlage gesteuert, in der Störungen auf unserer Brandmeldezentrale auflaufen.
VERHALTEN BEI STÖRFÄLLEN
Wie erkenne ich die Gefahr?
+ Durch nicht wetterbedingte Nebel-, Dunst- oder Schlierenbildung; die Nebelwolke bewegt sich kriechend über den Boden.
+ Bei niedrigen Temperaturen breitet sich Flüssiggas wie Wasser am Boden fließend oder kriechend aus.
+ Aus dem Gas-Luft-Gemisch können Brände entstehen.
Sollten Sie obenstehende Gefahrhinweise erkennen, wenn Sie eine Rauchwolke oder einen lauten Knall oder Gasgeruch wahrnehmen, beachten Sie bitte folgendes:
Ruhe bewahren - keine Panik
Sofort alle Flammen löschen
Keine Feuerzeuge oder Streichhölzer anzünden
Nicht rauchen
Funken vermeiden: keine elektrischen Schalter betätigen oder elektrische Stecker ein- oder ausstecken, keine elektrischen Klingeln betätigen
Kein Telefon oder Mobiltelefon nutzen
Bleiben Sie in geschlossenen Räumen und schließen Sie alle Türen und Fenster
Halten Sie sich aufgrund möglicher Explosionsgefahr nicht in der Nähe von Fenstern auf
Verein Berneuchener Haus e.V. Kloster Kirchberg, die Hausleitung
Letzte Vor-Ort-Besichtigung: 18.05.2021 durch das Regierungspräsidium Freiburg